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Beschreibung von Paul Stierle

Die Besitzer der Burg Reußenstein

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Steige vom Reußensteiner Hof nach Neidlingen, die ursprüngliche Verbindung zwischen
Albhochfläche und Tal

Für die Benennung der Burgherren in der Frühgeschichte der Burg Reußenstein ist man auf Vermutungen bzw. auf die Angaben der Oberamtsbeschreibungen des vorigen Jahrhunderts angewiesen. Obwohl die letzteren glaubhaft erscheinen, so kann man sie leider nicht an der Hand von Originalurkunden nachprüfen. Man kann sie deshalb nur als Angaben und nicht als sichere geschichtliche Wahrheit verwerten. Für folgende fünf Burgherren in der ersten Zeit fehlen die sicheren Belege:
1.) Die Ritter "vom Stain" oder "von Stein" von der 2. Hälfte des 13. Jahrh. bis 1340.
2.) Ritter Cunrad der Rüsse von Kirchheim bis 1370/1371.
3.) Ritter Konrad von Randeck (1383 - 1387).
4.) Ritter Peter von Laimberg, dessen Burg bei Auendorf stand; (Peter von Laimberg lässt
     sich 1379 die Veste Reußenstein von Konrad von Randeck verpfänden).
5.) Württemberg (im Jahr 1394 war der Reußenstein schon einige Zeit in
      württembergischem Besitz gewesen, denn damals  überließ Graf Eberhard III. diese Burg
     dem Ritter Hans von Lichtenstein).
Nun erst, mit dem Besitzer "Hans von Lichtenstein", können unsere Angaben sich auf den Text in den Originalpergamenten zu Urkunden in den Staatsarchiven gründen. Zunächst ist allerdings nur das Jahr angegeben, in dem Hans von Lichtenstein die "Vestin Reissenstein" seinen Schwägern Fritz von Sachsenheim, genannt Schwarzfritze, und Heinrich von Mansperge übergeben hat. Diese erste verbürgte Besitzerurkunde der Burg Reußenstein trägt das Datum vom 12. Juni 1419.om Jahr 1428 bis 1438 gehörte die Burg "Rüssenstein" dem  Hanns von Werdnow = Wernau; 1441 hatte sie im Besitz "Dietrich Spätten" (Späth) "zu Ehestetten", der zu gleicher Zeit Ganerbe (Teilbesitzer) von Neidlingen war und das Amt des Haushofmeisters bei Graf Ludwig I. von Württemberg innehatte. Er verkaufte die "Vöstin Rüsenstein" an den "Grafen Johannsen, Graven zu Helfenstein, pronotarien und dechant der Merren Stift zue Straßburg" am 6. Mai 1441.

Dass dieser Verkauf mit Gunst und gutem Willen der Grafen Ludwig und Ulrich von Württemberg geschah, das nimmt Wunder, weil Württemberg immer sein Recht der "öwigen Öffnung" auf Reußenstein bei jedem Besitzwechsel ausdrücklich vom neuen Besitzer bestätigen ließ, also immer ein besonderes Interesse an der Burg zeigte und sie keineswegs an die Grafen von Helfenstein verlieren wollte.Aber Württemberg hat sich auch nicht gegen die Übergabe der Burg an gerade diese Grafen von Helfenstein im Jahr 1461 gewehrt. War dies eine dankbare Geste gegen den Grafen Friedrich von Helfenstein für die Dienste, die Friedrich dem Grafen Ulrich V. von Württemberg im Kampf gegen den Pfalzgrafen und gegen Herzog Ludwig von Bayern geleistet hatte? Es war vielleicht ein politischer Schachzug; denn Württemberg belastete nicht nur den neuen Burgbesitzer der Helfensteiner mit dem Recht der ewigen Öffnung (jus aperturae), sondern auch die Stadt Wiesensteig mit der Huldigungspflicht (homagium) an Württemberg. Dadurch konnte sich Württemberg bei einem Besitzwechsel in der Herrschaft der Helfensteiner, auf die es ein Auge hatte, immer einschalten. Aber auch die Helfensteiner hatten von jeher ein Auge auf die Burg und Markung Reußenstein und auf Neidlingen. In den Schlossgärten von Neidlingen ist einmal ein Graf von Helfenstein herumgaloppiert und hat gegenüber dem damaligen Besitzer des freiadeligen Guts Neidlingen, Leo von Freiberg, die Drohung ausgestoßen: "Das alles muss einmal mir gehören!" Den Grafen von Helfenstein gehörte die Burg Reußenstein 201 Jahre lang. Zwar war der letzte Helfensteiner, Graf Rudolf VI., schon am 20. September 1627 gestorben, aber die Erbauseinandersetzungen dauerten bis 1642.

Im Jahr 1626 wird in einer Urkunde von dem "alten, zerfallenen Burgstall Reüsenstein" geschrieben. Die folgenden Herrschaften waren also nur noch Besitzer der Ruine, obwohl die Salbücher noch lange von einem "Schloss und Burgstall Reußenstein" schreiben. Von 1642 - 1752 war Burg und Markung Reußenstein als Teil der Reichsherrschaft Wiesensteig im Besitz der Kurfürsten von Pfalzbayern (2/,3) und der Fürsten von Fürstenberg (1/,3), allerdings mit einer Unterbrechung von 1704  1715, in welcher Zeit der Anteil Bayerns mit der Stadt Wiesensteig württembergisch war. 1752 - 1806 war die Bayrische Hofkammer Alleinbesitzer der Herrschaft Wiesensteig; 1806 - 1862 war die Ruine württembergische Staatsdomäne. Im Jahr 1835 - 1862 war die Ruine im Besitz von General von Fleischmann; 1862 bis 1918 gehörte sie der Königlich Württembergischen Hofdomänenkammer, 1918 - 1933 zur Herzoglichen Rentkammer und seit 1933 ist sie Eigentum der Hofkammer des Hauses Württemberg, (Verwaltungs- und Domänendirektion), Schloss Altshausen Kreis Saulgau, die heute unter der Leitung des Herzogs Philipp von Württemberg steht.

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