Dass dieser Verkauf mit Gunst und gutem Willen der Grafen Ludwig und Ulrich von Württemberg geschah, das nimmt Wunder, weil Württemberg immer sein Recht der "öwigen Öffnung" auf Reußenstein bei jedem Besitzwechsel ausdrücklich vom neuen Besitzer bestätigen ließ, also immer ein besonderes Interesse an der Burg zeigte und sie keineswegs an die Grafen von Helfenstein verlieren wollte.Aber Württemberg hat sich auch nicht gegen die Übergabe der Burg an gerade diese Grafen von Helfenstein im Jahr 1461 gewehrt. War dies eine dankbare Geste gegen den Grafen Friedrich von Helfenstein für die Dienste, die Friedrich dem Grafen Ulrich V. von Württemberg im Kampf gegen den Pfalzgrafen und gegen Herzog Ludwig von Bayern geleistet hatte? Es war vielleicht ein politischer Schachzug; denn Württemberg belastete nicht nur den neuen Burgbesitzer der Helfensteiner mit dem Recht der ewigen Öffnung (jus aperturae), sondern auch die Stadt Wiesensteig mit der Huldigungspflicht (homagium) an Württemberg. Dadurch konnte sich Württemberg bei einem Besitzwechsel in der Herrschaft der Helfensteiner, auf die es ein Auge hatte, immer einschalten. Aber auch die Helfensteiner hatten von jeher ein Auge auf die Burg und Markung Reußenstein und auf Neidlingen. In den Schlossgärten von Neidlingen ist einmal ein Graf von Helfenstein herumgaloppiert und hat gegenüber dem damaligen Besitzer des freiadeligen Guts Neidlingen, Leo von Freiberg, die Drohung ausgestoßen: "Das alles muss einmal mir gehören!" Den Grafen von Helfenstein gehörte die Burg Reußenstein 201 Jahre lang. Zwar war der letzte Helfensteiner, Graf Rudolf VI., schon am 20. September 1627 gestorben, aber die Erbauseinandersetzungen dauerten bis 1642.
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